Mangelnde Neutralität!


Ist Österreich tatsächlich neutral? Die „Königswarte“ ist jedenfalls ein Problem!
Im Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 ist die immerwährende Neutralität unseres Landes verankert und u.a. die Verpflichtung festgeschrieben: "Österreich wird die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen".

Dass Österreich eine Einrichtung (die „Königswarte“) zur militärischen Aufklärung betreibt, die ab 1958 mit Hilfe der USA errichtet wurde, ständig modernisiert wird und deren Antennen auf Kommunikationssatelliten zielen, die weit im Osten am Äquator wie Perlen auf einer Kette aufgefädelt sind, stellt im Sinn des Neutralitätsgesetzes durchaus ein Problem dar, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Anlage Zieldaten für das US-Drohnenprogramm liefert.



Klaus Schreiner, ein Tiroler Friedensaktivist, beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Problematik „Königswarte und US-Drohnenprogramm“.
Seinen Recherchen zufolge führen die USA, die NATO und weitere Verbündete seit 2002 (aufgrund der Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001) mithilfe von Drohnen außergerichtliche Tötungen durch, die mit keinem Gesetz der Welt vereinbar sind und gänzlich im Widerspruch zu den Menschenrechten, der UN-Charta sowie der Genfer Konvention stehen. Diese illegalen Morde sind auch durch Kriegsrecht nicht begründbar.
Österreich darf sich keinesfalls an solchen Drohnenprogrammen beteiligen (auch nicht indirekt durch Bereitstellung von Zieldaten) und muss glaubhaft unter Beweis stellen, dass die immerwährende Neutralität unseres Landes unverrückbar ist und bleibt!